Fachbegriff:

Abkürzung

Beschreibung

Mit der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes 2020 werden die Fachbegriffe Abkürzung und Verkürzung nicht mehr synonym verwendet. Darüber hinaus wur-den die Themen Ausbildungsdauer und Ausbildungszeit rechtlich in mehrere Paragraphen getrennt.
Der § 8 des BBiG befasst sich nunmehr ausschließlich mit der Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer. Inhaltlich geht es um die Verkürzung der vorgeschriebenen Dauer der Ausbildung in Monaten. Weitere Informationen unter Verkürzung. Der Begriff Abkürzung wird oft gleichbedeutend zum formal korrekten Begriff Verkürzung benutzt.
Die Möglichkeit der Verringerung der täglichen und/oder wöchentlichen Ausbildungszeit wurde im BBiG 2020 neu im § 7a – Teilzeitberufsausbildung geregelt.

Weiterführende Information