Fachbegriff:
Anschlussvertrag
Beschreibung
Als Anschlussverträge bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz werden Ausbildungsverträge mit Personen erfasst, die auf einem erfolgreichen Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung aufbauen. Die neue Berufsausbildung ist die zweite Stufe eines drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes. Der erste Abschluss wird auf die neue Berufsausbildung angerechnet. Die Ausbildungsordnungen müssen diese Möglichkeit der Anrechnung explizit vorsehen. In den Ausbildungsordnungen ist von Fortführung / Fortsetzung der Berufsausbildung, von aufbauenden Ausbildungsberufen, von Anrechnungsregelungen und in älteren Ausbildungsordnungen auch von Stufenausbildung die Rede.
Ausbildungsordnungen mit aufbauenden Stufen gibt es bei landwirtschaftlichen Ausbildungsberufen nicht. In der Landwirtschaft gibt es Folgeverträge.
Weiterführende Information