Fachbegriff:
Ansprechpartner für …
Beschreibung
Die Frage „Wer ist mein Ansprechpartner für …?“ wird über die örtliche Zuständigkeit geregelt. Dabei muss unterschieden werden nach
- der örtlichen Zuständigkeit in Fragen der Berufsausbildung (Ausbildungsbetrieb, Ausbilder, Berufsausbildungsvertrag etc.) und
- der örtlichen Zuständigkeit in Fragen der Fortbildungsprüfung (z. B. Zulassung und Prüfung zum Meister)
Weitere Informationen und Liste der Ansprechpartner unter obigen Links.
Weiterführende Information