Fachbegriff:
Arbeitgeber
Beschreibung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden die Sozialpartner.
Sie haben entscheidenden politischen und fachlichen Einfluss auf die Berufsbildung:
- durch Initiative zur Schaffung neuer bzw. zur Novellierung bestehender Ausbildungsordnungen oder Fortbildungsordnungen,
- als Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
- als Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse,
- als Mitglieder der Landesausschüsse für Berufsbildung,
- als Mitglieder des Hauptausschusses im Bundesinstitut für Berufsbildung.
Bei den Prüfungsausschüssen bzw. Berufsbildungsausschüssen werden die Beauftragten der Arbeitgeber durch die zuständige Stelle bzw. auf Vorschlag dieser berufen. In den anderen Fällen werden Arbeitgeber auf Vorschlag der Zusammenschlüsse der Kammern, Arbeitgeberverbände und Unternehmensverbände berufen.
Arbeitgebervertreter in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen können u.a.
Ausbildende, Führungskräfte oder Ausbilder in einem Unternehmen, Freiberufler, Selbständige sein. Damit können auch Beschäftigte die Vertretung als Arbeitgeber wahrnehmen. Letztlich entscheidend ist nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand, sondern die Sach- und Fachkunde sowie die Eignung.
Weiterführende Information