Fachbegriff:

Arbeitgeber

Beschreibung

Arbeitgeber und ­ Arbeitnehmer bilden die ­ Sozialpartner.

Sie haben entscheidenden politischen und fachlichen Einfluss auf die Berufsbildung:

Bei den Prüfungsausschüssen bzw. Berufsbildungsausschüssen werden die Beauftragten der Arbeitgeber durch die ­ zuständige Stelle bzw. auf Vorschlag dieser berufen. In den anderen Fällen werden Arbeitgeber auf Vorschlag der Zusammenschlüsse der Kammern, Arbeitgeberverbände und Unternehmensverbände berufen.

Arbeitgebervertreter in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen können u.a.
­ Ausbildende, Führungskräfte oder ­ Ausbilder in einem Unternehmen, Freiberufler, Selbständige sein. Damit können auch Beschäftigte die Vertretung als Arbeitgeber wahrnehmen. Letztlich entscheidend ist nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand, sondern die Sach- und Fachkunde sowie die Eignung.

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