Fachbegriff:
Arbeitnehmer
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber bilden die Sozialpartner.
Sie haben entscheidenden politischen und fachlichen Einfluss auf die Berufsbildung:
- durch Initiative zur Schaffung neuer bzw. zur Novellierung bestehender
Ausbildungsordnungen oder Fortbildungsordnungen, - als Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
- als Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse,
- als Mitglieder der Landesausschüsse für Berufsbildung,
- als Mitglieder des Hauptausschusses für Berufsbildung.
Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen. In Berufen mit schwachem Organisationsgrad, zu denen die landwirtschaftlichen Berufe gehören, können auch nicht organisierte Personen berufen werden. Letztlich entscheidend ist nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand, sondern die Sach- und Fachkunde sowie die Eignung.
Weiterführende Information