Fachbegriff:

Arbeitnehmer

Beschreibung

Arbeitnehmer und ­ Arbeitgeber bilden die ­ Sozialpartner.

Sie haben entscheidenden politischen und fachlichen Einfluss auf die ­ Berufsbildung:

Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen. In Berufen mit schwachem Organisationsgrad, zu denen die landwirtschaftlichen Berufe gehören, können auch nicht organisierte Personen berufen werden. Letztlich entscheidend ist nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand, sondern die Sach- und Fachkunde sowie die Eignung.

Weiterführende Information