Fachbegriff:
Anmeldung zur Prüfung
Beschreibung
Zu jeder öffentlich – rechtlichen Prüfung, zu denen die Abschlussprüfung oder die Fortbildungsprüfung zählen, ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle erforderlich.
Die zuständige Stelle gibt die Termine der Prüfung einschließlich der Anmelde-fristen in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme des Antrags verweigern. Die Anmeldung ist zum nächsten Termin möglich. Auch bei Entgegennahme nach Fristversäumnis kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung im nächsten Prüfungszeitraum festlegen.
Zur Zulassung zur Abschlussprüfung melden sich an:
- bei einem bestehenden Berufsausbildungsvertrag in der Regel Auszubildender und Ausbildender mit gemeinsamem Antrag,
- wenn das Berufsausbildungsverhältnis ausgelaufen ist der Prüfling,
- in allen anderen Fällen (s. Zulassung zur Abschlussprüfung) der Prüfling.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung beantragt immer der Prüfling.
Die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung beantragt immer der Prüfling.
Bei der Anmeldung sind die genauen Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung bzw. der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung der zuständigen Stellen zu beachten.
Weiterführende Information