Fachbegriff:

Anmeldung zur Prüfung

Beschreibung

Zu jeder öffentlich – rechtlichen ­ Prüfung, zu denen die ­ Abschlussprüfung oder die ­ Fortbildungsprüfung zählen, ist eine Anmeldung bei der ­ zuständigen Stelle erforderlich.

Die zuständige Stelle gibt die ­ Termine der Prüfung einschließlich der Anmelde-fristen in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme des Antrags verweigern. Die Anmeldung ist zum nächsten Termin möglich. Auch bei Entgegennahme nach Fristversäumnis kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung im nächsten Prüfungszeitraum festlegen.

Zur ­ Zulassung zur Abschlussprüfung melden sich an:

Die ­ Zulassung zur Fortbildungsprüfung beantragt immer der Prüfling.

Die Teilnahme an einer ­ Wiederholungsprüfung beantragt immer der Prüfling.

Bei der Anmeldung sind die genauen Bestimmungen der ­ Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung bzw. der ­ Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung der zuständigen Stellen zu beachten.

Weiterführende Information